§1 [Ehrungen]
- Die Mitgliederversammlung kann verdienstvolle Förderer des Kyudo zu
Ehrenmitgliedern ernennen. Antragsberechtigt sind die Mitglieder und der
Vorstand des NWKyuV.
- Es wird den Antragstellern empfohlen, die Auswahl der zu Ehrenden
sorgfältig vornehmen zu wollen, um diese Auszeichnung nicht zu
entwerten. Der Antrag erfolgt formlos an den Ersten Vorsitzenden und
muss alle Angaben enthalten, die eine Prüfung der Voraussetzungen für
die Ehrung ermöglichen.
- Über die Ehrungen entscheidet die Mitgliederversammlung. Die
Ernennungen erfolgen, wenn sie von wenigstens zwei Dritteln der
Stimmberechtigten befürwortet werden. Die Ehrungen werden durch den
ersten Vorsitzenden vorgenommen. Er kann diese Aufgabe delegieren.
Ehrungen werden dem DKyuB e.V. bekannt gegeben.
§2 [Ehrenmitgliedschaft]
- Zum Ehrenmitglied kann eine Person ernannt werden, die sich in
verantwortlichen Funktionen oder in anderer Weise für das Kyudo in NRW
in außergewöhnlichem Maße verdient gemacht hat.
- Ehrenmitglieder haben Rederecht in der Mitgliederversammlung des
NWKyuV. Sie können mit repräsentativen Aufgaben des NWKyuV betraut
werden. Sie haben freien Eintritt bei Veranstaltungen des NWKyuV und
erhalten die jährliche Sichtmarke für den DKyuB-Pass kostenlos.