Ehrenordnung (NWKyuV)

§1 [Ehrungen]

  1. Die Mitgliederversammlung kann verdienstvolle Förderer des Kyudo zu Ehrenmitgliedern ernennen. Antragsberechtigt sind die Mitglieder und der Vorstand des NWKyuV.
  2. Es wird den Antragstellern empfohlen, die Auswahl der zu Ehrenden sorgfältig vornehmen zu wollen, um diese Auszeichnung nicht zu entwerten. Der Antrag erfolgt formlos an den Ersten Vorsitzenden und muss alle Angaben enthalten, die eine Prüfung der Voraussetzungen für die Ehrung ermöglichen.
  3. Über die Ehrungen entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Ernennungen erfolgen, wenn sie von wenigstens zwei Dritteln der Stimmberechtigten befürwortet werden. Die Ehrungen werden durch den ersten Vorsitzenden vorgenommen. Er kann diese Aufgabe delegieren. Ehrungen werden dem DKyuB e.V. bekannt gegeben.

§2 [Ehrenmitgliedschaft]

  1. Zum Ehrenmitglied kann eine Person ernannt werden, die sich in verantwortlichen Funktionen oder in anderer Weise für das Kyudo in NRW in außergewöhnlichem Maße verdient gemacht hat.
  2. Ehrenmitglieder haben Rederecht in der Mitgliederversammlung des NWKyuV. Sie können mit repräsentativen Aufgaben des NWKyuV betraut werden. Sie haben freien Eintritt bei Veranstaltungen des NWKyuV und erhalten die jährliche Sichtmarke für den DKyuB-Pass kostenlos.

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