Sportordnung (NWKyuV)

§1 [Allgemeines]

  1. Die Bestimmungen dieser Sportordnung gelten für den NWKyuV.

  2. Die NWKyuV-Wettkampfregeln und die DKyuB-Sicherheits- die DKyuB-Prüfungs- und die DKyuB-Kampfrichterordnung sind Bestandteil dieser Sportordnung.

§2 [Altersklasseneinteilung, Gleichstellung, Doping]

  1. Eine Altersklasseneinteilung entfällt.

  2. Rechte und Pflichten gelten für weibliche und männliche Kyudoka gleichermaßen.

  3. Doping ist verboten.

§3 [Veranstaltungen des NWKyuV]

  1. Kyudo-Veranstaltungen des NWKyuV werden über den Vorstand vom Landestrainer koordiniert und zu Jahresbeginn den Vereinen mitgeteilt. Ausschreibungen erfolgen mindestens vier Wochen vor den einzelnen Veranstaltungen.

  2. Folgende Veranstaltungen sind davon betroffen:

  • a) NRW-Einzelmeisterschaften,
  • b) NRW-Mannschaftsmeisterschaften,
  • c) NRW-Enteki-Meisterschaften,
  • d) Landeslehrgänge
  • e) Prüfungslehrgänge mit Prüfung zum 2. und 1. Kyu
  • f) Bundeslehrgänge, die im Land abgehalten werden
  • g) Training des Landes-Wettkampfkaders

§4 [Veranstaltungen der Vereine]

  1. Besondere Veranstaltungen der einzelnen Vereine werden mit dem Landestrainer zwecks Koordination abgesprochen. Spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung werden sie den übrigen Vereinen mitgeteilt.
    Es kann sich um folgende Veranstaltungen handeln:
  • besonderes Training
  • besondere Wettkämpfe
  • Prüfungen 5. – 3. Kyu
  1. Um größtmögliche Transparenz der Vereinsaktivitäten zu gewährleisten, melden die Vereine die weiteren, von ihnen geplanten besonderen Kyudo-Aktivitäten vier Wochen vor Stattfinden dem Vorstand zur Weiterleitung im Land.

§5 [Teilnahmeberechtigungen]

  1. An den offiziellen NWKyuV-Meisterschaften können nut Mitglieder des NWKyuV teilnehmen, welche einen gültigen Kyudopaß besitzen, der beim Wettkampf vorzulegen ist.

  2. Bei Wettkämpfen auf Landesebene können alle matosicheren Schützen teilnehmen. Bei Qualifizierung für Wettkämpfe auf Bundesebene ist der 3. Kyu erforderlich.

  3. Die Teilnehmer können sich Teilnahme und Erfolge im Kyudopaß bestätigen lassen.

§6 [Ausschreibung]

  1. Für alle Veranstaltungen, welche von Vereinen (Abteilungen) beschickt werden, ist die Ankündigung durch ausschreibung erforderlich.

  2. Für die in §3 Absatz 2 a) bis c) angeführten Veranstaltungen wird die Ausschreibung mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung dem Vorstand zwecks Freigabe zugeschickt.

  3. Ausschreibungen sollen die folgenden Punkte 1 bis 10 enthalten:

  1. Name des Veranstalters (der Veranstalter)
  2. Name des Ausrichters (der Ausrichter)
  3. Ort, Datum, Zeit,
  4. Bezeichnung der Veranstaltung,
  5. Austragungsmodus
  6. Startgelder bzw. andere kosten,
  7. Meldeschluß,
  8. Sportliche Leitung (anwesende wettkampfleiter/ÜL)
  9. Unterkunftsmöglichkeiten,
  10. Anreiseweg (Lageplan).

§7 [Meldepflicht]

  1. Meldungen werden durch den Verein abgegeben.

§8 [Startgeld]

  1. Das Startgeld beträgt bei Einzel- und Mannschaftswettbewerben pro Teilnehmer 5,- Euro, das an den NWKyuV abzuführen ist.

  2. Änderungen des Beitrages sind möglich, wenn sich der Vorstand, der Veranstalter und der Ausrichter mehrheitlich hierüber geeinigt haben.

  3. Die Änderung des Startgeldes muss durch Nennung des Betrages in der Ausschreibung zum Ausdruck kommen.

§9 [Sportausrüstung]

  1. Vor Beginn der Veranstaltung hat jeder Teilnehmer seine Ausrüstung auf einen ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.

  2. Der Ausrichter muss das Dojo nach den Regeln des Kyudo unter besonderer Beachtung der Sicherheit für Schützen und Zuschauer gestalten.

  3. Die Überprüfung der Ausrüstung und des Dojo obliegt der Wettkampf-/Lehrgangsleitung.

§10 [Kosten]

  1. Bei Veranstaltungen auf Landesebene trägt der Veranstalter die Kosten für Kampfrichter und Offizielle, soweit keine anderen Regelungen zwischen Veranstalter und Ausrichter getroffen wurden.

§11 [Beschickungsmodus]

  1. Bei quotierten Bundeslehrgängen bestimmt der Vorstand unter Maßgabe der Gleichbehandlung aller Mitglieder die Teilnehmer.

§12 [Landestrainer]

  1. Nach § 5 (3) der Satzung gibt es einen Landestrainer. Er gehört dem erweiterten Vorstand an.

  2. Die Aufgaben des Landestrainers sind die Koordination der in § 3 und 4 aufgeführten Aktivitäten:

  • Organisation von Landeswettkämpfen
  • Koordination der Kyudoaktivitäten im Land (Gemeinsames Training, Prüfungslehrgänge)
  • Zusammenarbeit mit dem DKyuB
  • Betreuung eines Landes-Wettkampfkaders
  • weitere Aufgaben können sich entwickeln
  1. Voraussetzungen für das Amt des Landestrainers ist: aktiver Kyudoka, mindestens 3. Dan, Trainer C-Wk, Wettkampferfahrung.

  2. Der Vorstand schlägt die Kandidaten vor, aus denen die Mitgliederversammlung den Landestrainer wählt. Die Wahl gilt für eine Periode von zwei jahren.

§13 [Erste Hilfe]

Der Ausrichter einer Veranstalter ist verpflichtet dafür zu sorgen, daß Erste-Hilfe-Maßnahmen gewährleistet sind.

§14 [Sonderfälle]

Angelegenheiten, welche in der Sportordnung nicht geregelt sind, entscheidet der Vorstand in Zusammenarbeit mit dem Sportwart.

§15 [Inkrafttreten und Anderung dieser Ordnung]

Diese Sportordnung tritt mit Wirkung von 09.02.2006 in Kraft und kann von der Mitgliederversammlung des NWKyuV mit einfacher Stimmenmehrheit geändert werden.

Zuletzt geändert: 19.09.2022

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